THG-Quote für eine Wallbox beantragen – wie geht das?

Die Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote – können Sie für alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge beantragen und dadurch Zusatzerlöse für Ihr E-Fahrzeug generieren.

Nur, gibt es sie auch für Ladepunkte? Und kann die THG-Quote für eine privat betriebene Wallbox beantragt werden? Im Beitrag haben wir das Wichtigste zum Thema THG-Quote in Verbindung mit Wallbox und Ladepunkten für Sie zusammengefasst.

THG-Quote gewerblich oder privat – wo liegt der Unterschied?

Ihre THG-Quote verkaufen können zunächst einmal nur Halter von vollelektrischen Fahrzeugen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich, zum Beispiel als Firmenfahrzeug, genutzt wird. Voraussetzung ist der Nachweis über die Fahrzeugzulassung.

Plug-in-Hybride, die mit Strom, aber auch mit Diesel oder Benzin fahren, schließt der THG-Quotenhandel aus.

Fahrer oder Betreiber mehrerer E-Fahrzeuge können sich für jedes einzelne Fahrzeug die THG-Quote auszahlen lassen, solange es beim Umweltbundesamt zertifiziert worden ist. Somit kann die THG-Quote für mehrere E-Fahrzeuge von einer Person oder einem Unternehmen in Anspruch genommen werden. Der Ablauf, wie Sie die THG-Quote beantragen, ist bei privaten oder gewerblichen E-Fahrzeugen gleich.

Ladepunkte: „Stromtankstellen“ für E-Fahrzeuge

Ganz gleich, ob gewerbliche oder private Nutzung: E-Fahrzeuge benötigen Strom zum Fahren. Diesen beziehen sie über Ladepunkte. Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, welche zur gleichen Zeit nur das Aufladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs ermöglicht. Eine Ladestation kann ferner über mehrere Ladepunkte verfügen. 

Außerdem kann man über manche Ladepunkte auch Ökostrom tanken. Diese sind meistens gekennzeichnet.

Eine besondere Form der Ladestation ist die an der Wand angebrachte Wandladebox – kurz Wallbox. Im Gegensatz zu öffentlichen Ladestationen, die beispielsweise am Straßenrand oder auf Parkplätzen installiert sind, werden Wallboxen oft privat genutzt, etwa in Garagen oder Carports.

THG-Quote Wallbox: E-Auto beim Aufladevorgang

THG-Quote Wallbox: E-Auto beim Aufladevorgang

THG-Quote für die Wallbox?

Mit Blick auf die THG-Quote wird unterschieden, ob eine Ladestation privat oder öffentlich frei zugänglich betrieben wird – lediglich letztere lässt sich mithilfe der THG-Quote monetarisieren.

Hintergrund: Es wird das Vorhandensein einer Ladevorrichtung in Form einer Steckdose oder Wallbox für die Nutzung eines E-Fahrzeuges vorausgesetzt, um eine Doppelförderung zu vermeiden.

THG-Quote für öffentlich frei zugängliche Ladepunkte  

Eine THG-Quote gibt es daher rein für den Betrieb öffentlicher Ladepunkte. Grund dafür ist, dass mit dem Bereitstellen von öffentlicher Ladeinfrastruktur der Umstieg auf die Elektromobilität gefördert und damit ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen geleistet wird. 

Zudem gibt es für das Errichten und den Betrieb öffentlicher Ladestationen strenge gesetzliche Vorgaben. Öffentliche Ladestationen müssen bei der Bundesnetzagentur registriert werden. 

Kommunale und private Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen und Strom zum Laden von E-Fahrzeugen über öffentliche Ladepunkte bereitstellen, können die THG-Quote sowohl für die Nutzung ihrer E-Fahrzeuge  als auch für den Betrieb der Ladepunkte in Anspruch nehmen. 

Die über den Ladestrom eingesparten und zertifizierten CO₂-Emissionen werden gebündelt als THG-Quote an fossile Kraftstoffproduzenten und Mineralölunternehmen verkauft. 

Zusatzerlöse mit der THG-Quote sichern

Bis zu 15 Cent pro Kilowattstunde erhalten Betreiber von öffentlichen Ladesäulen und bis zu 35 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Strom aus lokalen und erneuerbaren Energiequellen stammt. Dadurch können Ladeinfrastrukturbetreiber Zusatzerlöse generieren oder ihren Kunden den Ladestrom günstiger anbieten.

eQuota bietet für das Erschließen dieser Zusatzerlöse digitale Services und Prozesse – von der Datenerfassung über die Interaktion mit Behörden zur Quotenregistrierung bis hin zur Bündelung und Vermarktung und Auszahlung der Quoten.

Was Sie für das Beantragen der THG-Quote für Ladestrom benötigen: Zunächst einmal registrieren Sie sich und legen einmalig Ihre Ladepunkte in unserem System an. Dazu sind Angaben zur Menge des Ladestroms sowie die Bezeichnung des Ladepunkts und des Standorts nötig.

Die Ladestrommengen können Sie entweder manuell in Ihr Konto unseres Kundenportals eingeben oder vollautomatisiert via API-Schnittstelle an das System von eQuota weiterleiten. Damit ist es auch schon getan und Sie können sich weiter ihrem Kerngeschäft widmen.

Denn ab jetzt teilen wir Ihnen über unser Kundenportal durchgängig den Stand des Abwicklungsprozesses, die erfassten Ladestrommengen sowie die erwarteten Erlöse mit. Zusätzlich unterstützen wir Sie mit unseren digitalen und fachlichen Kompetenzen und unseren Partnern bei der CO₂-Einsparung.

Die Höhe der Zusatzerlöse können Sie mit unserem THG-Quote-Erlösrechner herausfinden oder bei Fragen einen Gesprächstermin mit uns vereinbaren.

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