THG-Quote versteuern:
Der Trick mit der Steuerfalle!

Das häufigste Argument für den Festerlös ist die Steuer: Würden E-Mobilisten beim Verkauf ihrer THG-Quote mehr als 256 Euro einnehmen, müssten sie ihre kompletten Einnahmen versteuern – und hätten am Ende weniger “raus”. Ganz so einfach ist es aber nicht. Denn beim Fixerlös profitieren oftmals vor allem die Vermarkter.

Die Rechnung klingt einleuchtend: 

  • Ein E-Auto-Fahrer, der seine THG-Quote für 300 Euro verkauft, zahlt bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent etwa 90 Euro an Vater Staat.
  • Ihm blieben also 210 Euro.
  • Hätte er seine THG-Quote dagegen zum Festpreis von 255 Euro abgegeben, hätte er keine Steuern zahlen müssen. Denn sonstige Einkommen sind bis zu einer Grenze von 256 Euro pro Jahr steuerfrei.

In so einer Beispielrechnung, die viele THG-Quoten-Vermarkter aufmachen, hat derjenige, der seine Quote zu Marktpreisen verkauft, am Ende weniger im Portemonnaie.

Lieber also den Fixerlös nehmen, statt unnötig Steuern zu zahlen? Ganz so einfach ist es nicht!

Denn Steuern sind eine ganz persönliche Angelegenheit – Pauschalrechnungen helfen hier nicht weiter.

Besser ist es, die eigene Situation ganz dezidiert zu betrachten und einmal durchzurechnen, was sich individuell am meisten lohnt.

Schon das obige Beispiel zeigt:

  • Bei einem Quotenerlös von 300 Euro und einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent führen E-Mobilisten mit dem Fixerlös tatsächlich besser.
  • Steigt aber der Verkaufspreis auf 400 Euro, bliebe trotz Steuern mehr Geld im Portemonnaie des E-Mobilisten hängen – er erhielte dann nämlich 280 Euro.
  • Hätte er den Fixerlös gewählt, bekäme er auch in diesem Fall nur 255 Euro – die Differenz würde der Quoten-Vermarkter einstreichen. Für den rechnet sich das Steuerspar-Festpreismodell gerade deshalb, weil er mit der Abneigung der Deutschen vor Steuern seine eigene Marge verbessern kann.

THG-Quote Steuer: Sie zahlen oft weniger als gedacht!

THG-Quote versteuern: Der Trick mit der Steuerfalle!

Wichtig nicht nur bei der THG-Quote: Die meisten Deutschen kennen ihren persönlichen Steuersatz gar nicht und überschätzen ihn in der Regel.

Denn der Durchschnittsverdiener zahlt nicht 30, sondern nur 19 % Einkommensteuer.

Für das obige Rechenbeispiel bedeutet das:

  • Bei einem Verkaufserlös für die THG-Quote von 300 Euro müsste der Durchschnittssteuerzahler 57 Euro Steuer zahlen, erhielte also 253 Euro.
  • Klar, auch hier wäre er mit dem Fixpreis von 255 Euro besser dran.
  • Aber schon bei einem Verkaufserlös von 320 Euro wendet sich das Blatt. Nach Steuern blieben dem E-Mobilisten dann 259,80 Euro.
  • Bei einem Quotenerlös von 400 Euro und dem durchschnittlichen Steuersatz von 19 Prozent hätte der E-Mobilist nach Steuern 324 Euro in der Tasche – also deutlich mehr als beim Fixerlös-Modell.

Und hier liegt auch der Haken: Der Mehrerlös verbleibt dann nämlich beim Quoten-Vermarkter.

Mit dem Festerlös-Modell profitiert er von möglicherweise weiter steigenden Quotenpreisen, während er seine Auszahl-Verpflichtungen kalkulierbar und stabil hält – er trägt in diesem Fall allerdings auch das Preisrisiko.

E-Mobilisten dagegen bekommen oft weniger, als sie bekommen könnten.

Steuern trotz Fixerlös: 2 Steuertipps für E-Mobilisten!

Zudem kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass E-Mobilisten auch den Fixerlös versteuern müssen

 Denn die Freigrenze von 256 Euro gilt nicht allein für die THG-Quote, sondern für alle „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“.

Konkret heißt das: E-Mobilisten, die zusätzlich zum Erlös aus dem THG-Quoten-Verkauf weitere Einkünfte erzielen, müssen diese in voller Höhe mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

Hier lohnt es sich also erst recht, die THG-Quote zum bestmöglichen Preis zu verkaufen.

Zu den Einkünften aus sonstigen Leistungen zählen neben der THG-Quote beispielsweise:

  • die gelegentliche Vermietung der eigenen Wohnung oder von beweglichen Gegenständen wie Wohnmobil oder Motorboot, aber auch von privaten Handwerksgeräten,
  • Provisionen für die Vermittlung von Kursteilnehmern oder für den Abschluss einer Versicherung,
  • Gagen für gelegentliche Auftritte als Amateurmusiker,
  • Entgelte für Pflege und Betreuung von nicht verwandten Personen
  • sowie Vergütungen für Gefälligkeitsleistungen wie der Mithilfe bei einem Umzug oder der Renovierung.

All diese sonstigen Einkünfte müssen für die Steuererklärung zusammenaddiert werden.

Liegen die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten unter 256 Euro, bleiben diese Einkünfte vollständig steuerfrei.

Übersteigen sie dagegen die 256 Euro, sind sie in voller Höhe steuerpflichtig.

Steuer-Tipp 1: Bei den Einkünften genau nachrechnen!

Für E-Mobilisten, die keine weiteren Einkünfte aus sonstigen Leistungen und einen hohen persönlichen Steuersatz haben, kann es sich also lohnen, statt der marktüblichen Prämie auf einen Fixerlös zu setzen.

Oft ist aber die Bestpreis-Option vorteilhafter.

Pauschal lässt sich nicht sagen, welches Erlösmodell das bessere ist. Stattdessen müssen E-Auto-Fahrer ganz genau nachrechnen, welche Option sich für sie lohnt.

Rät ein Vermarkter also pauschal zum Festerlös, sollten sie zumindest hellhörig werden.

Besser sind da Anbieter, die mit gezielter Aufklärung und Steuerrechner transparent Informationen bieten.

Die Nutzung eines solchen Steuerrechner ist dabei ganz einfach:

  • Privatpersonen brauchen in der Regel ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen.
  • Der Steuerrechner ermittelt dann den persönlichen Steuersatz und anhand des zu erwartenden THG-Quoten-Erlöses die Steuerschuld.
  • Daraus resultierend rät er zum vorteilhafteren Modell.

Wichtig ist aber immer: Die Steuerrechner gehen meist davon aus, dass keine weiteren Einkünfte aus sonstigen Leistungen bestehen. Haben E-Mobilisten weitere Einkünfte dieser Art, müssen sie diese in die persönliche Rechnung einbeziehen.

Steuer-Tipp 2: Nicht auf Steuerspartrick hereinfallen!

Für private E-Mobilisten gilt also: Fallen Sie nicht auf den Steuerspartrick herein – rechnen Sie stattdessen genau nach.

Denn einige Anbieter wollen mit der Angst vor hohen Steuerbelastungen nur die Auszahlungen an ihre Kunden drücken und ihre eigenen Margen optimieren.

Sie verkaufen die THG-Quoten zum marktüblichen Preis, zahlen Ihnen den niedrigen Festpreis und stecken sich die Differenz in die eigene Tasche.

In vielen Fällen fahren Sie trotz anfallender Steuern mit dem Bestpreis-Modell besser.

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss also immer, ob Sie die Wahl haben und ob Ihr Anbieter Sie transparent und in Ihrem Interesse berät, zum Beispiel mit einem Steuerrechner.

Schauen Sie zudem, ob Sie weitere Einkünfte aus sonstigen privaten Leistungen haben.

Und vor allem: Ziehen Sie im Zweifel einen Steuerberater zurate.

Jetzt beraten lassen!

Nutzen Sie die THG-Quote, um die Verkehrswende und Ihr Unternehmen voranzubringen.

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