Änderungen bei THG-Quote geplant: Gute Nachrichten für öffentliche Ladeinfrastruktur, aber deutlich kürzere Fristen für E-Mobilisten

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche einen Verordnungsentwurf zur THG-Quote verabschiedet. Die drei wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst:

  • An Ladesäulen erzeugter Ökostrom ab 2024 anrechenbar
  • Privater Solarstrom bei THG-Quote nicht anerkannt
  • Anmeldefrist für E-Fahrzeuge wird verkürzt auf den 15. November

An Ladesäulen erzeugter Ökostrom ab 2024 anrechenbarAn Ladesäulen erzeugter Ökostrom ab 2024 anrechenbar

Die Anrechnung von an öffentlichen Ladesäulen erzeugtem Ökostrom ist ab dem Jahr 2024 möglich.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke wird mit den Worten zitiert: „Die neue Regel in der THG-Quote ist eine gute Nachricht für alle, die ihr E-Auto am liebsten mit Ökostrom fahren. Bisher laden Autofahrerinnen und Autofahrer an öffentlichen Ladesäulen in der Regel den handelsüblichen Strommix, der auch aus fossilen Energien stammen kann. Wenn der Ladestrom lokal mit erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird E-Autofahren noch klimafreundlicher.“

Privater Solarstrom bei THG-Quote nicht anerkannt

Die verstärkte Förderung von Ökostrom-Erzeugung an öffentlichen Ladesäulen gilt jedoch nicht für Privatleute. 

Privater Solarstrom zur direkten Verwendung in E-Fahrzeugen wird beim Handel mit den THG-Zertifikaten auch künftig nicht anerkannt. 

Anmeldefrist wird verkürzt auf den 15. November

Eine weitere elementare Änderung der geltenden Regelungen betrifft die Frist, bis wann die jährlichen THG-Quoten von den Anbietern per Antrag beim Umweltbundesamt eingereicht werden müssen. Die Regierung will „Energate“ zufolge die Bearbeitung in dem Amt beschleunigen und einen „Antragsstau“ vermeiden. Deshalb soll die Frist vom Stichtag 28. Februar des Folgejahres auf den 15. November des Verpflichtungsjahres vorgezogen werden.

Der Bundesverband THG-Quote, in dem sich einige Anbieter der Branche seit Kurzem organisiert haben, kritisiert diesen Vorstoß unterdessen scharf. Damit werde man „rund 35 % der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in Deutschland von der Geltendmachung der THG Quote für 2023 ausschließen. Das zumindest lassen die Vergleichszahlen aus der KBA-Zulassungsstatistik 2022 befürchten. Nach Berechnungen unseres Verbandes entspricht das Handelsminus damit einer Summe von rund 50 Millionen Euro, die von der Zertifikate kaufenden Mineralölindustrie nicht in die Elektromobilität umverteilt werden.“

Fortschritt in der E-Mobilität dank THG-Quote

In der Pressemitteilung des BMUV zum aktuellen Beschluss betont die Bundesumweltministerin zudem, dass der Fortschritt der Elektromobilität nicht zuletzt auf die Treibhausgasminderungsquote zurückgehe, die Mineralölkonzerne zu mehr Klimaschutz verpflichte. Ein klares Statement der Ministerin. 

Umso überraschender ist, unter anderem auch für den Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie, dass „nichts gegen mutmaßlich falsch deklarierten Biodiesel aus China“ und damit gegen einen sehr starken Einflussfaktor des momentanen Preisverfall der THG-Quote getan wird.