Wallbox Anrechnung – Stellungnahme der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat nun in einer Stellungnahme klargestellt, dass Wallboxen nur in das Ladesäulenregister aufgenommen werden können und somit auf die THG-Quote angerechnet werden können, wenn eine „öffentliche Zugänglichkeit“ vorliegt.

Grundsätzlich haben diese Wallboxen wenig Chancen in der Bundesnetzagentur als öffentlicher Ladepunkt registriert zu werden.

Wenn Sie eine Wallbox besitzen, die öffentlich genutzt werden kann und auch der Öffentlichkeit mehrere Stunden am Tag zur Verfügung steht, können Sie über das Formular der Bundesnetzagentur Ihre Wallbox registrieren. 

Sie können sich bei eQuota melden. Wir helfen Ihnen Ihre Wallbox auf die THG-Quote anzurechnen, wenn die Anforderungen für einen öffentlichen Ladepunkt erfüllt werden.