Systemwechsel bei der THG-Quote

Mit dem am 21. Dezember 2020 von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf über die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), kündigt sich ein Systemwechsel bezüglich der von den Mineralölunternehmen zu erfüllenden Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) an. Die schrittweise Anhebung der THG-Quote auf 22 % in 2030 stellt ein ambitioniertes, aber mit Rücksicht auf die bislang moderaten THG-Einsparungen im Verkehrssektor dringend erforderliches Einsparziel dar.

In Verbindung mit einer in dem Entwurf formulierten Begrenzung der konventionellen Biokraftstoffe, wie z.B. Biodiesel und Bioethanol, wird die THG-Quote zukünftig vermehrt durch Dritte und nicht die Mineralölkonzerne selbst erfüllt werden. Dies sind zukünftig die Betreiber von Ladepunkten und Tankstellen mit alternativen Kraftstoffen im Angebot. Schaut man genauer hin, wird deutlich, dass dieser Systemwechsel die Anbieterlandschaft im Umfeld der THG-Quote deutlich wachsen und diverser werden lässt.

Zukünftig reicht das Spektrum vom privaten E-Mobilisten über Flottenbetreiber bis zu Energieversorgern mit eigenen Ladpunkten oder Tankstellen. Durch den Verkauf der generierten THG-Quote an die quotenverpflichteten Mineralölkonzerne ergeben sich neue Erlösoptionen für diese Akteursgruppen. Attraktive Erlöse lassen sich aber nur dann generieren, wenn die Möglichkeiten erkannt, die Abwicklungsprozesse effizient gestaltet werden und die Quotenmengen ein Mindestvolumen umfassen.

Wir unterstützten die Akteure bei der Erschließung dieser Zusatzerlöse, indem wir sie über die Möglichkeiten aufklären, individuell angepasste Lösungen erarbeiten, die Prozesse der Quotenvermarktung digital und  effiziente abwickeln sowie die Quoten gebündelt in unserem breiten Netzwerk quotenverpflichteter Mineralölunternehmen zu attraktiven Erlösen vermarkten.