Photovoltaik und THG-Quote: Jetzt maximale Erlöse sichern

Zusammenfassung: Die Kombination aus PV-Anlage und THG-Quote ermöglicht Ihnen, das eigene Einkommen durch höhere Erlöse zu steigern. Insbesondere, wenn Sie bereits eine PV-Anlage besitzen und einen Großteil des von Ihnen erzeugten Stroms mit der EEG-Einspeisevergütung vergüten lassen. 

Hierzu wird lediglich eine direkte Verbindung zwischen der PV-Anlage und einem öffentlichen Ladepunkt benötigt.* 

Die beiden gängigen Nutzungsarten des durch PV-Anlagen erzeugten Stroms sind:

  1. Einerseits der Eigengebrauch
  2. Andererseits die EEG-Einspeisevergütung
THG-Quote Bearbeitungszeit

Neue Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen

Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten ab Januar 2023.

Maximale Photovoltaik-Erlöse dank der THG-Quote

Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung:

Je mehr Strom eingespeist wird, desto geringer fällt die EEG-Einspeisevergütung aus. Diesen Nachteil hat die Monetarisierung des selbst erzeugten Stroms durch die THG-Quote nicht. Die vom Gesetzgeber etablierte THG-Quotenverpflichtung wurde mit dem Ziel eingeführt, die Treibhausgasemissionen der Mineralölindustrie künstlich zu begrenzen.

Wenn die betroffenen Mineralölunternehmen selbst nicht ausreichend Biokraftstoffe emittieren, können diese die Differenz auch in Form von Zertifikaten einkaufen. Um Ihren PV-Strom zertifiziert über die THG-Quote zu monetarisieren, bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Erstens die pauschale Anrechnung von E-Fahrzeugen. Grundsätzlich ist die pauschale Anrechnung auch ohne PV-Anlage möglich. Eine PV-Anlage ermöglicht es jedoch, dass beim Laden des eigenen E-Fahrzeugs erhebliche Kosten gespart werden können.

Die pauschale Anrechnung von Treibhausgaseinsparungen wird pro Fahrzeug und Jahr mit bis zu 340 Euro THG-Prämie vergütet. 

  • Zweitens die Abgabe von selbst erzeugtem Strom über einen eigenen als öffentlich klassifizierten Ladepunkt. Wenn Sie den von Ihnen erzeugten EE-Strom über einen öffentlichen oder halböffentlichen Ladepunkt abgeben, können Sie diesen zertifizieren und verkaufen lassen. 

Wenn eine direkte physische Verbindung zwischen der PV-Anlage und dem öffentlichen Ladepunkt besteht, kann zudem eine höhere CO₂-Ersparnis auf die THG-Quote angerechnet werden.

Pro Megawattstunde Ladestrom kann mehr als die doppelte CO₂-Ersparnis auf die THG-Quote angerechnet werden. Anstatt 0,43 Tonnen pro Megawattstunde können mit EE-Strom 0,91 Tonnen CO₂-Ersparnis angerechnet werden. 

Das wiederum bedeutet, dass die THG-Erlöse pro kWh für den Einsparer mit bis zu 35 ct/kWh auch doppelt so hoch ausfallen. Selbst unter Berücksichtigung der für den THG-Quotenhandel typischen Nachfrageschwankungen wird die EEG-Einspeisevergütung deutlich übertroffen.

Das Hauptkriterium für die Klassifizierung eines Ladepunktes als öffentlich ist, dass dieser frei zugänglich und nutzbar ist. 

Hier finden Sie eine detaillierte Betrachtung der gesetzlichen Anforderungen an öffentliche Ladepunkte und wie Sie Ihren Ladepunkt als öffentlich klassifizieren lassen

Ab wann sich eine öffentliche Ladestation rechnet

PV-Anlagen in deutschen Haushalten verfügen durchschnittlich über eine Leistung von 4 bis 10 kWp. Jeder Kilowatt Peak erzeugt wiederum etwa 1.000 Kilowattstunden an Strom pro Jahr. Bei THG-Quotenpreisen von 250 bis 400 Euro lassen sich 20 bis 40 Cent pro Kilowattstunde erzielen. Der Preisvorteil ergibt sich aus der Differenz zwischen der EEG-Einspeisevergütung und der THG-Vergütung bei lokalem EE-Strom.

Zusätzlich zu den Einnahmen durch die THG-Quote lassen sich natürlich auch Einnahmen durch den Verkauf von Ladestrom erzielen. So verlangt EnBW beispielsweise in seinem Standardtarif 45 Cent (AC) bzw. 55 Cent (DC) pro Kilowattstunde Ladestrom (Stand 2021). Je nach Marktpreis des Ladestroms werden die Einnahmen pro Kilowattstunde entsprechend erhöht und die Ladestation rentiert sich schneller.

Wie schnell sich eine Ladestation rentieren kann, zeigt sich am folgenden Beispiel:

Kosten:

Für die Gesamtkosten einer öffentlichen Ladestation mit einem Ladepunkt können Sie etwa 1650 Euro einplanen. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Für eine Ladestation mit einem Ladepunkt können Sie etwa 850 Euro an Kosten einplanen.
  2. Die Montage und Anschlusskosten liegen bei etwa 800 Euro.

Ertrag:

Die betrachtete PV-Anlage verfügt über 6 kWp. Aufgrund des Standorts wird jedoch nicht die vollständige Ladestrom-Menge nachgefragt:

  • 25 % des Ladestroms kann als EE-Ladestrom verkauft werden
  • 75 % des Ladestroms wird privat genutzt. Der privat genutzte Strom wird in der folgenden Kalkulation nicht berücksichtigt. *

*Leider kann der Erlös durch die THG-Quote gegenwärtig nicht mit der EEG-Einspeisevergütung kombiniert werden.

Aktuell werden mit der EEG-Einspeisevergütung 8,2 Cent pro kWh erzielt. Bei einem kalkulatorischen THG-Quotenpreis von 375 Euro pro Tonne CO₂-Ersparnis (30 Cent pro kWh) ergeben sich daher zusätzliche Einnahmen in Höhe von 25,14 Cent pro kWh.

Zusätzlich konnte die kWh Ladestrom 2021 für mindestens 35 Cent an den Endkunden verkauft werden.

Entsprechend ergibt sich ein potenzieller Erlös von etwa 60 Cent pro kWh Ladestrom.

Photovoltaik THG-Quote Grafik

Amortisationsdauer eines öffentlichen Ladepunktes in Jahren

Wie in der oberen Grafik zu erkennen, kann sich die Anschaffung eines öffentlichen Ladepunktes auch ohne staatliche Förderung rentieren, sofern der überschüssige PV-Strom zu 25 Prozent mit der EEG-Einspeisevergütung vergütet wird. Bei einem höheren Prozentsatz an Ladestrom rechnet sich der öffentliche Ladepunkt entsprechend schneller.

Wie sich schnell errechnen lässt, rechnet sich eine öffentliche Ladestation in diesem Fall nach einem Jahr und neun Monaten.

THG-Quote Photovoltaik Checkliste

Eine Beantwortung der folgenden sechs Fragen kann Ihnen bei der Beurteilung Ihres individuellen Sachverhalts helfen:

  1. Produziere ich mehr Strom als ich für meinen Eigenbedarf benötige?
  2. Ist mein Standort attraktiv genug, dass ausreichend Ladestrom nachgefragt wird?
  3. Kann ich die nachgefragte Menge bedienen?
  4. Zu welchen Zeiten wird mein Ladestrom abgenommen/ Benötige ich eine Ladestation mit mehreren Ladepunkten?
  5. Welche staatlichen Förderungen kann ich nutzen, um die Kosten eines öffentlichen Ladepunktes zu minimieren?
  6. Kann ich eine direkte Verbindung zwischen meiner PV-Anlage und meinen öffentlichen Ladepunkten herstellen?

Mit diesen Informationen können Sie kalkulieren, ob und wann sich ein öffentlicher Ladepunkt für Sie rechnet.

Bedenken Sie, dass Sie alternativ auch immer die Möglichkeit der pauschalen Anrechnung von E-Fahrzeugen nutzen können, indem Sie Ihr Fahrzeug über eine private Wallbox laden.

*Direktverbindung mit einer PV-Anlage bezieht sich auf § 61a Nr. 2 EEG und § 5 Abs. 4 der 38. BImSchV („… wenn die Stromerzeugungsanlage des Eigenversorgers weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist.“)

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